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   BayObLG, 18.10.2002 - 1Z BR 41/02   

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https://dejure.org/2002,7033
BayObLG, 18.10.2002 - 1Z BR 41/02 (https://dejure.org/2002,7033)
BayObLG, Entscheidung vom 18.10.2002 - 1Z BR 41/02 (https://dejure.org/2002,7033)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Oktober 2002 - 1Z BR 41/02 (https://dejure.org/2002,7033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2084; ; BGB § 2258; ; BGB § 2358; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 2084 § 2258 § 2358; FGG § 12
    Auslegung letztwilliger Verfügungen bei Erbeinsetzung unter Berücksichtigung des Schuldenstandes - Beweiserhebung zur Ermittlung des Erblasserwillens durch Vernehmung des beratenden Rechtsanwaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines Testamentes; Notarieller Erbvertrag zwischen Ehepartnern und Sohn; Widerruf eines handschriftlichen Testamentes durch Erbvertrag; Änderung eines Erbvertrages nach Tod eines Vertragspartners; Abänderung der Schlusserbeneinsetzung; Änderung einer ...

Verfahrensgang

  • AG Ingolstadt - VI 912/99
  • LG Ingolstadt - 1 T 244/00
  • BayObLG, 18.10.2002 - 1Z BR 41/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 366
  • FamRZ 2003, 1227
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus BayObLG, 18.10.2002 - 1Z BR 41/02
    Die weitere Beschwerde kann aber mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins fortgeführt werden (vgl. BGH NJW 2002, 1126; BayObLGZ 1986, 236/239).
  • VGH Bayern, 05.12.2006 - 7 B 05.2683

    Prüfungsrecht, Zweite Juristische Staatsprüfung, Aufbaufehler, Urteilsstil,

    Die vom Kläger zitierte erbrechtliche Rechtsprechung (BGH vom 8.7.1987 NJW 1981, 2745; BGH vom 7.11.1984 NJW 1984, 969; OLG Köln vom 31.8.1992 NJW-RR 1992, 1418; BayObLG vom 18.10.2002 FamRZ 2003, 1227; BayObLG vom 24.1.2003 FamRZ 2004, 224) kann bereits deshalb nicht für die hier vorliegende Fallkonstellation herangezogen werden, da sich keine der genannten Entscheidungen mit der Klageabweisung einer erbrechtlichen Feststellungsklage befasst.
  • OLG Rostock, 22.09.2003 - 10 WF 134/03

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines negativen

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